Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Hinzmann musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs.
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 49,70 €
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
- Zusatzerklärung zum Antrag bekommst du in der Fahrschule
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Bearbeitungsgebühr 66,80 €
- jede weitere eingetragene Begleitperson 10,80 €
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein
- Übersetzung des Führerscheins durch den zB ADAC
Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung, Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde, Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.